Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Ihre zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstr. 32
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
10 min. zu Fuß vom Hauptbahnhof entfernt
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
15 Leistungen
6 online
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Ausbildende dürfen nach §§ 28 bis 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in anerkannten Ausbildungsberufen nur dann ausbilden, wenn sie Ausbilder/Ausbilderinnen beschäftigen, die die...
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Wenn Sie als Ausbilder oder Ausbilderin tätig werden wollen, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen.
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Wer in die Liste der Brandschutzplaner, die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführt wird, eingetragen ist, ist berechtigt Brandschutznachweise gemäß § 66 Absatz 2 Satz 3 LBauO M-V zu erstellen.
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Wer in die Liste der Tragwerksplaner, die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführt wird, eingetragen ist, ist berechtigt Standsicherheitsnachweise gemäß § 66 Absatz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern zu erstellen.
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Damit Sie die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in Deutschland führen dürfen, brauchen Sie eine Erlaubnis. Für die Erlaubnis brauchen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur.
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Sie müssen das erstmalige Tätigwerden als Bauvorlageberechtigter vorher der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern anzeigen. Auf Antrag erfolgt eine Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen bauvorlageberechtigten Ingenieure.
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Sie müssen als auswärtiger Brandschutzplaner in M-V die erstmalige Erstellung von Brandschutznachweisen nach der LBauO M-V vorher der Ingenieurkammer M-V anzeigen. Auf Antrag erfolgt eine Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Brandschutzplaner.
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Sie müssen das erstmalige Erbringen einer Dienstleistung als Ingenieur/in in M-V bei der Ingenieurkammer M-V vorher anzeigen. Auf Antrag wird das Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" erteilt, es erfolgt eine Eintragung in das "Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister".
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Sie müssen als auswärtiger Tragwerksplaner in M-V die erstmalige Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach der LBauO M-V vorher der Ingenieurkammer M-V anzeigen. Auf Antrag erfolgt eine Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Tragwerksplaner.
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Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.
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Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin“ darf im Namen oder in der Firma einer Gesellschaft nur geführt werden, wenn die Gesellschaft in ein besonderes Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern (Gesellschaftsverzeichnis) eingetragen ist.
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Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden, die nicht verfahrensfrei gestellt sind, müssen die Bauvorlagen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.
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Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin“ ist gesetzlich geschützt. Wenn Sie diese führen möchten, müssen Sie in die Liste der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein.
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Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Ingenieur/in in einem bestimmten Fachgebiet nicht mehr ausüben, müssen Sie die Löschung aus der Liste bei der Ingenieurkammer beantragen.
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Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" führen dürfen, aber noch keine zweijährige praktische Ingenieurtätigkeit nachweisen können oder Sie Ingenieur-Studierende/r sind, können Sie die Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten Mitglieder beantragen.