Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Ihre zuständige Stelle
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstr. 32
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
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Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
15 Leistungen
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Haben Sie im Ausland einen Abschluss als Architektin oder Architekt erworben und Berufserfahrung gesammelt? Wenn Sie ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, können Sie eine Eintragung in die Architektenliste Ihres Bundeslandes beantragen.
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Haben Sie im Ausland einen Abschluss als Innenarchitektin oder Innenarchitekt erworben und Berufserfahrung gesammelt? Wenn Sie ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, können Sie eine Eintragung in die Architektenliste Ihres Bundeslandes beantragen.
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Haben Sie im Ausland einen Abschluss als Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt erworben und Berufserfahrung gesammelt? Wenn Sie ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, können Sie eine Eintragung in die Architektenliste Ihres Bundeslandes beantragen.
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Haben Sie im Ausland einen Abschluss als Stadtplanerin und Stadtplaner erworben und Berufserfahrung gesammelt? Wenn Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, können Sie eine Eintragung in die Architektenliste oder Stadtplanerliste beantragen.
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Die Berufsbezeichnungen „Architekt/in“, „Innenarchitekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ oder „Stadtplaner/in“ dürfen Personen führen, die in die Architekten- oder Stadtplanerliste der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sind.
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Die Löschung der Eintragung aus der jeweiligen Liste der Architekten führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in,...
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Ausbildende dürfen nach §§ 28 bis 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in anerkannten Ausbildungsberufen nur dann ausbilden, wenn sie Ausbilder/Ausbilderinnen beschäftigen, die die...
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Wenn Sie als Ausbilder oder Ausbilderin tätig werden wollen, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen.
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Wer in die Liste der Brandschutzplaner, die von der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern geführt wird, eingetragen ist, ist berechtigt Brandschutznachweise gemäß § 66 LBauO M-V zu erstellen.
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Auswärtige Gesellschaften dürfen im Namen oder in der Firma die Berufsbezeichnungen Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in und Stadtplaner/in nur führen, wenn sie hierzu berechtigt sind.
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Die Berufsbezeichnungen (Landschafts-/ Innen-)Architekt/in, Stadtplaner/in dürfen im Namen oder in der Firma einer Gesellschaft nur geführt werden, wenn die Gesellschaft im Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist.
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Absolventen der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf Antrag als Juniormitglieder aufgenommen werden.
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Vor Beginn einer Umschulung müssen Sie als umschulende Stelle diese Maßnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bei vergleichbaren Prüfungsnachweisen kann der Prüfling durch die zuständige Stelle von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden.
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Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen und bei Bedarf nachpflegen beziehungsweise ändern lassen.
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Als ausbildende Stelle müssen Sie jeden Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufs in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen und bei vorzeitiger Beendigung löschen lassen.