Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern - Landesjugendamt
Ihre zuständige Stelle
Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern - Landesjugendamt
Am Grünen Tal 19
19063
Schwerin, Landeshauptstadt
Zentraler Kontakt
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Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
2 Leistungen
2 Leistungen
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Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener – etwa die Ihrer leiblichen Eltern – stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.
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Für die Übernahme einer Vormundschaft durch einen Verein bedarf dieser der Erlaubnis durch das Landesjugendamt.