Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Tim Riedel
Ihre zuständige Stelle
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Tim Riedel
Hainholzstr. 6a
18435
Stralsund, Hansestadt
Zentraler Kontakt
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Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 07:30 Uhr - 16:30 Uhr
Verkehrsanbindung
Knieperdamm
Bus:
Linie 3
Bus:
Linie 1
Bus:
Linie 4
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
8 Leistungen
5 online
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Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen.
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Sie sind Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden. Dann müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt stellen.
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Wenn Sie Ihre aneinandergrenzenden Flurstücke zusammenlegen (verschmelzen) möchten, können Sie eine Verschmelzung beantragen.
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Wenn Sie Ihr Flurstück zerlegen möchten, können Sie die Zerlegung beantragen.
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Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des fertig errichteten Gebäudes veranlassen.
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Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht oder ob Grenzüberbauten vorkommen. Überbauten werden dabei kurz beschrieben.
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Wenn Ihnen der genaue Grenzverlauf Ihres Grundstückes nicht bekannt ist, können Sie eine Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen.
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Für einen Bauantrag sind Lagepläne zu erstellen, wenn Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.